Fördermöglichkeiten

Förderung der Selbsthilfe durch die GKV

Gesetzlich ist die Förderung von Selbsthilfe durch die gesetzliche Krankenversicherung im § 20 h SGB V geregelt. Dabei gibt es die Förderstränge Pauschalförderung und Projektförderung. Es stehen seit 01.01.2020 mindestens 70 Prozent als kassenübergreifende Pauschalförderung zur Verfügung. Hier sollen Basisausgaben der gesundheitlichen Selbsthilfe, wie beispielsweise Miete, Büroausstattung oder Sachkosten, anteilig finanziert werden. Weitere 30 Prozent stehen für die krankenkassenindividuelle Projektförderung zu Verfügung. Dadurch sollen zeitlich begrenzte Aktivitäten gefördert werden, welche die Situation der Betroffenen und ihrer Angehörigen verbessern und gesundheitliche Ressourcen stärken.

Folgende Voraussetzungen sind für die Förderung durch die GKV zu erfüllen:

  • Unabhängigkeit der Selbsthilfeaktivitäten von wirtschaftlichen Interessen
  • Neutrale inhaltliche Ausrichtung
  • Kooperation und Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen ist transparent zu gestalten
  • Orientierung von Informations- und Beratungsangebote sollten anerkannten Qualitätskriterien (Checkliste Gesundheitsinformation von
    www.gesundheitsziele.de)
  • Transparenz über Finanzsituation und Mittelverwendung
  • Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und ihren Verbänden unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe
  • keine vorrangig wirtschaftlichen/ kommerziellen Zwecke
  • Pflicht zum sparsamen, wirtschaftlichen und zweckgebundenen Umgang mit Fördermitteln
  • auf Förderung durch die GKV ist hinzuweisen
  • Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze und der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind zu beachten
  • Anträge und Verwendungsnachweise sind von zwei legitimierten Vertreterinnen oder Vertretern des Antragstellers zu unterzeichnen
  • Die Gruppengröße umfasst mindestens sechs Mitglieder
  • verlässliche/ kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit (Benennung Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner und Kontaktadresse)
  • Selbsthilfegruppe gibt ihr Angebot regelmäßig öffentlich bekannt
  • Offenheit für neue Mitglieder
  • Arbeit ehrenamtlich und ohne professionelle Leitung durch z. B. Ärztinnen und Ärzte oder andere Gesundheits- und Sozialberufe
  • Benennung eines nur für die Zwecke der Selbsthilfegruppe gesondertes Konto

Weitere Ausführungen dazu findet ihr hier.

Weitere Voraussetzungen für Digitale Selbsthilfegruppen sind:

  • Digitales Angebot bietet Transparenz
  • Einfache Kontaktaufnahme ist möglich
  • Nutzung ist nicht an Bedingungen geknüpft
  • Bereitgestellte Informationen und Hinweise sind nachvollziehbar
  • Datenschutz wird ernst genommen und Datenschutzgesetze werden eingehalten
  • Technische Datensicherheit wird gewährleistet
  • Datensparsamkeit
  • Keine Weitergabe personenbezogener Daten und Vermeidung von „Tracking“
  • Keine Nutzung sozialer Netzwerke für Austausch über Erkrankungen

Weitere Ausführungen dazu findet ihr hier.

Lizenzen für Software bis zu 150€

  • Digitale Konferenzsyteme
  • Apps zur Unterstützung der Arbeit
  • PC-Programme

Hardware-Anschaffungen

  • PC, Laptop (bis 500€)
  • Beamer (bis 300€)
  • Drucker/ Scanner/ Kopierer (bis 150€)
  • Mobiltelefon anteilig (bis 150€)

Aktualisierung und Pflege der Webseite

  • Aktuell Übernahme ohne Obergrenze
  • Sparsamer und zweckmäßiger Mitteleinsatz

Nachlesen könnt ihr das hier.

  • Eigener Laptop/ Smartphone für jedes Mitglied
  • Hard- und Software über maximaler Zuschusshöhe
  • Digitale Anwendungen außerhalb der Selbsthilfearbeit (z.B. Abrechnungssoftware)

Bundesministerium für Gesundheit. (2023). Bundesgesundheitsministerium. Von https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/selbsthilfefoerderung.html#:~:text=Nach%20Verabschiedung%20des%20Terminservice-%20und%20Versorgungsgesetzes%20%28TVSG%29%20werden,Selbsthilfe%20%28z.B.%20Miete%2C%20B%C3%BCroausstattun abgerufen

GKV. (2023). Nakos. Von GKV-Gesetzliches Rundschreiben, Anlage 4 -Selbsthilfe in der digitalen Welt: https://www.nakos.de/data/Andere/2023/GKV-Gemeinsames-Rundschreiben-Anlage-4.pdf abgerufen

GKV Spitzenverband. (2023). GKV Spitzenverband. Von Leitfaden zur Selbsthilfeförderung: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__selbsthilfe__beratung/selbsthilfe/Leitfaden_Selbsthilfeforderung_ab_2023_barrierefrei.pdf abgerufen

Wiesner, E. (Mai 2021). In welcher Höhe finanzieren die Krankenkassen digitale Anwendungen? Digital durchstarten in der Selbsthilfe, S. 30-31.

Für Fragen erreicht ihr uns unter 0351 41887490 oder selbsthilfe@jungagiert.de.